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Die US-Finanzaufsichtsbehörde soll laut Unicoin eingereichte Unterlagen so stark verfälscht haben, dass daraus ein Vorwurf wegen Wertpapierbetrugs konstruiert werden konnte. Das erklärte Unicoin im Rahmen einer Klage vor einem Bundesgericht.
100-Millionen-Dollar-Krypto-Fall
Die SEC wirft Unicoin vor, 100 Millionen US-Dollar eingesammelt zu haben, indem Anleger durch Zertifikate in die Irre geführt wurden, die Rechte auf Unicoin-Token und -Aktien versprachen.
Im Mai 2025 klagte die SEC deshalb nicht nur Unicoin an, sondern auch CEO Alex Konanykhin, Vorstandsmitglied Silvina Moschini und den Investmentchef Alex Dominguez.
Am vergangenen Mittwoch forderte Unicoin vor einem Bundesgericht in New York die Abweisung der Klage mit dem Argument, dass die SEC:
„Sie haben aus dem Zusammenhang gerissene Kommunikationsausschnitte verwendet und deren Bedeutung verfälscht. Zudem werden routinemäßige Finanzprognosen und Optimismus von der SEC als Betrug ausgelegt, während sachliche Risikohinweise ignoriert werden.“
Besonders absurd sei laut Unicoin, dass man die betreffenden Dokumente selbst an die SEC übermittelt habe – und die Behörde sie nun verdreht, um einen Betrugsfall daraus zu machen.
Unicoins Verteidigung
Unicoin argumentierte, dass die SEC stichhaltigere Beweise liefern müsse, um einen Verstoß gegen das Wertpapierrecht zu belegen – mehr als nur zusammenhanglose Behauptungen.
„Wertpapierbetrug erfordert mehr. Es braucht eine falsche Aussage mit Täuschungsabsicht, auf die sich vernünftige Anleger verlassen haben. Unicoin hat die Risiken offen mit der SEC geteilt – daher ist ein Betrugsvorwurf unzutreffend.“
Im Eröffnungsplädoyer zur Klageabweisung hieß es weiter:
„Die SEC betreibt hier ein sogenanntes ‚Shotgun Pleading‘ – eine unspezifische Anklage, die oft zur Abweisung führt. Es fehlt ein klares Motiv. Die SEC stützt sich auf indirekte Hinweise, semantische Wortspiele und aus dem Kontext gerissene Aussagen.“
Die Vorwürfe der SEC
Die SEC wirft Unicoin vor, fälschlich erklärt zu haben, dass Milliardenwerte an echten Vermögenswerten – etwa Immobilien oder Eigenkapital – als Deckung für die kommenden Token und Zertifikate dienen würden.
Tatsächlich seien diese Vermögenswerte laut SEC nur einen Bruchteil wert gewesen und Unicoin habe seine finanzielle Lage falsch dargestellt.
Zudem soll Unicoin behauptet haben, über 3 Milliarden Dollar an Zertifikaten verkauft zu haben, obwohl es tatsächlich nur 110 Millionen waren. Auch soll das Unternehmen fälschlicherweise damit geworben haben, dass die Token und Zertifikate bei der SEC registriert seien.
Unicoins Forderung
Unicoin fordert nun, dass die Klage wegen „vorsätzlicher Täuschung“ mit Vorurteil abgewiesen wird – also dauerhaft und ohne Möglichkeit zur erneuten Einreichung.
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