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Am 19. März haben europäische Ausschüsse über einen neuen Gesetzesentwurf gegen Geldwäsche abgestimmt. Der Gesetzesentwurf war umfangreich: er betraf sowohl Bargeldtransaktionen als auch Krypto. Ursprünglich wurden verschiedene Aspekte des Gesetzesentwurfs als ein Verbot von Hardware-Wallets interpretiert. Doch nun rudert man zurück.
Europäische Ausschüsse stimmen über neues Geldwäschegesetz ab
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz & Inneres sowie der Ausschuss für Wirtschaft und Währung kamen am 19. März zusammen. In der gemeinsamen Sitzung wurde über ein legislatives Paket gegen Geldwäsche abgestimmt. Dieses Paket betraf unter anderem strengere Regulierungen für Anbieter von Kryptodiensten.
Die Stimmen für die Umsetzung des Gesetzes waren wie folgt: 71 Stimmen dafür, neun dagegen, vier Enthaltungen. Das berichtet CoinDesk. Einer der neun Gegenstimmen war Patrick Breyer, Mitglied der deutschen Piratenpartei im Europäischen Parlament. In einem Beitrag auf X (früher Twitter) teilte er die Stimmen der deutschen Ausschussmitglieder. Die Gründe für seine Gegenstimme veröffentlichte Breyer auf seiner Seite.
Im Januar wurde ein Deal über den Gesetzesentwurf gegen Geldwäsche gemacht. Dieser war schon seit Juli 2021 in Entwicklung, kann aber jetzt als ‘fertig’ betrachtet werden. Der Gesetzesentwurf ist allerdings noch nicht offiziell genehmigt. Der Gesetzesentwurf wird noch dem Europäischen Parlament vorgelegt, das darüber abstimmen wird. Dies ist jedoch eine Formalität.
Aber was ist nun mit Hardware-Wallets?
Im Gegensatz zu den ursprünglich gemeldeten Informationen betrifft der Gesetzesentwurf keine Hardware-Wallets. Stattdessen verschärft er die Regeln für Anbieter von Kryptodiensten. Damit sind unter anderem Krypto-Börsen, Broker, Lenders gemeint. Für sie gilt nun Folgendes:
- Anbieter für Krypto-Dienste müssen ein strenges Protokoll befolgen, wenn sie Transaktionen von (anonymen) selbstverwalteten Wallets erhalten. Dieses Protokoll muss betrügerische Transaktionen zum Zwecke der Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung erkennen und bekämpfen;
- Anbieter für Krypto-Dienste müssen Daten über Kunden sammeln, die selbstverwaltete Wallets nutzen. Auf dieser Basis müssen sie ein Risikoprofil erstellen.
- Das Anbieten von anonymen Kryptowährungen wie Monero (XMR) wird verboten, ebenso das Anbieten von anonymen Krypto-Konten oder anonymen Online-Wallets.
- Das Verbot gilt nicht für Anbieter von anonymen Soft-/Hardware-Wallets, sofern sie keine Kontrolle über genannte Wallets haben.
Was bedeutet das in der Praxis? Die Durchführung einer Zahlung jeglicher Größe an einen Krypto-Dienstleister mit einer eigenen anonymen Hardware- oder Software-Wallet wird schwieriger. Anbieter von Krypto-Diensten müssen diese Transaktionen nun streng kontrollieren. Sie werden jedoch nicht verboten, wie verschiedene Medien ursprünglich berichteten.
Zusätzlich dürfen Anbieter von Krypto-Diensten keine Privacy Coins wie Monero anbieten. Auch das Angebot von anonymen Krypto-Konten wird verboten. Das Angebot von anonymen Software-Wallets ist verboten, sofern diese unter direkter Kontrolle des Anbieters stehen. Bei MetaMask ist dies beispielsweise nicht der Fall.