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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut vor betrügerischen Machenschaften im Zusammenhang mit Kryptowährungen gewarnt.
Im Zentrum der aktuellen Warnung steht die Website e-sec-crypto.io, auf der unter dem Namen RecoverX angeblich Hilfe zur Wiederherstellung von Krypto-Wallets angeboten wird.
Laut BaFin handelt es sich um einen klassischen Recovery-Scam, bei dem gezielt bereits geschädigte Anleger ein weiteres Mal betrogen werden sollen.
Illegale Krypto-Angebote ohne BaFin-Erlaubnis
Wie die BaFin mitteilt, bietet die vermeintlich in Düsseldorf ansässige Plattform RecoverX ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen in Deutschland an.
Auf der entsprechenden Seite der BaFin wird erklärt:
„Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.“
Die Betreiber behaupten fälschlich, von der BaFin beaufsichtigt zu sein – ein klarer Fall von Identitätsdiebstahl. Die Angebote stammen nicht von der real existierenden E-SEC GmbH, deren Name unrechtmäßig genutzt wird.
In Deutschland gilt: Wer Dienstleistungen mit Finanzinstrumenten oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen will, benötigt zwingend eine Lizenz der BaFin.
Die Behörde ruft daher dazu auf, bei Zweifeln einen Blick in die offizielle Unternehmensdatenbank zu werfen. Dort finden sich alle lizenzierten Anbieter – fehlt ein Unternehmen, sollte äußerste Vorsicht geboten sein.
Gefährlicher Trick: „Recovery“-Angebote als Lockmittel
Der Betrug folgt einem perfiden Schema. Betroffenen wird auf sogenannten Wiederherstellungs-Webseiten versprochen, verlorene Kryptowährungen oder Wallet-Zugänge zurückzubekommen.
Gerade geschädigte Anleger, die bereits einen Verlust erlitten haben, sind empfänglich für solche Angebote. Statt echter Hilfe droht jedoch ein weiterer Totalverlust. Die Täter versuchen, durch Täuschung an private Daten wie Recovery-Phrasen oder Zugangsdaten zu gelangen.
Mit diesen Informationen können die Angreifer die Wallets der Opfer leerräumen und die digitalen Vermögenswerte unwiederbringlich auf andere Adressen übertragen.
„Operation Herakles“: Behörden gehen gegen Cyberkriminelle vor
Im Rahmen der „Operation Herakles“ arbeitet die BaFin eng mit der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zusammen, um gegen solche Cyberkriminellen vorzugehen.
Im Fokus stehen dabei Telefoneinrichtungen, die zur Täuschung und Kontaktaufnahme mit den Opfern genutzt werden. Bis Anfang Dezember 2025 konnten über 3.500 Rufnummern identifiziert und abgeschaltet werden, die mit betrügerischen Aktivitäten in Verbindung stehen.
Generalstaatsanwalt Jürgen Gremmelmaier betont:
„Mit der Operation Herakles zeigen wir, dass wir Cyber-Kriminelle nicht nur verfolgen, sondern ihnen auch aktiv die Grundlage ihres Handelns entziehen.“
Solche Rufnummern werden häufig im Rahmen sogenannter „Crime-as-a-Service“-Modelle vermietet, um Betrugsnetzwerke professionell zu unterstützen.
Die Ermittlungen beruhen nicht zuletzt auf Hinweisen betroffener Bürger, die Unregelmäßigkeiten beim Handel oder Erwerb von Kryptowährungen bemerkten.
Wachsamkeit und Information schützen vor Krypto-Betrug
Die Zahl betrügerischer Krypto-Angebote nimmt weiter zu. Besonders gefährlich sind sogenannte Recovery-Webseiten, die Hilfe vorgaukeln, aber gezielt auf bereits Geschädigte abzielen.
Die BaFin appelliert an alle Anleger, wachsam zu bleiben, keine sensiblen Daten weiterzugeben und sich vor einer Investition über die Regulierung eines Anbieters zu informieren.
Die Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der BaFin-Website bietet dazu aktuelle Warnungen und Hilfestellungen für Betroffene und Interessierte. Wer bereits geschädigt wurde, sollte sich umgehend an die BaFin oder die Polizei wenden und keine weiteren Transaktionen ohne Prüfung vornehmen.
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