EU lehnt verpflichtendes Chat-Scanning ab – Datenschutz bleibt gewahrt

2 Min. Lesedauer
28. Nov. 2025, 13:53

Die Diskussion um die sogenannte „Chatkontrolle“ sorgt seit Jahren für hitzige Debatten. Nun hat der Rat der Europäischen Union seine finale Position zur CSA-Verordnung (Child Sexual Abuse Regulation) verabschiedet – mit einem überraschend "datenschutzfreundlichen" Ergebnis:

Verpflichtende Chat-Scans von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation – etwa über WhatsApp, Signal oder iMessage – sind vom Tisch. Stattdessen soll das aktuell geltende, freiwillige Scan-Modell dauerhaft fortgeführt werden.

EU-Rat entscheidet sich gegen verpflichtende Chatkontrolle

Mit der nun verabschiedeten Position des EU-Rats zur Child Sexual Abuse Regulation (CSA-Verordnung) wird ein zentraler Streitpunkt der letzten Jahre beigelegt: Das verpflichtende Scannen privater Nachrichten, selbst bei verschlüsselter Kommunikation, ist vom Tisch.

Die aktuelle Übergangsregelung (ePrivacy-Derogation), die freiwilliges Scanning erlaubt, soll dauerhaft etabliert werden. Damit folgt der Rat nicht dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission aus 2022, der eine Verpflichtung aller Plattformen zum Scanning vorgesehen hatte.

Für Nutzer bedeutet das konkret: Eine flächendeckende Überwachung bleibt aus. Plattformbetreiber dürfen jedoch weiterhin freiwillig nach Missbrauchsdarstellungen suchen. Es bleiben weiterhin Spielräume für gezieltere oder risikobasierte Maßnahmen und client-side-Scanning mit Einwilligung, was Bürgerrechtsorganisationen weiterhin kritisch sehen.

Wie geht es jetzt weiter?

Die CSA-Verordnung ist noch nicht final beschlossen. Der Text geht nun in die sogenannten Trilog-Verhandlungen, ein Abstimmungsverfahren zwischen:

  • dem EU-Rat (jetzt mit datenschutzfreundlicherer Position),

  • der EU-Kommission (ursprünglich für verpflichtende Scans),

  • und dem EU-Parlament, das sich 2023 ebenfalls gegen verpflichtende Scans positioniert hatte.

Bis spätestens April 2026 muss eine Einigung erzielt werden – dann läuft die bisherige Übergangsregelung aus.

Reaktionen: Erleichterung und Kritik

Patrick Hansen, EU-Policy-Experte und Head of Strategy bei Circle, spricht auf X (ehemals Twitter) von einem „großen Sieg für Privatsphäre, Sicherheit und Grundrechte“.

Der österreichische Journalist Niko Jilch äußert sich allerdings kritisch zur politischen Grundhaltung in Brüssel:

„Die Frage ist: Warum müssen wir überhaupt Privatsphäre und Grundrechte gegen Brüssel verteidigen? Ich dachte, die EU steht für Freiheit und Frieden?“

Diese Aussagen zeigen: Auch wenn die aktuelle Entscheidung viele beruhigt, bleibt das Misstrauen gegenüber Eingriffen in die digitale Privatsphäre bestehen.

Was bedeutet das für Krypto-Nutzer?

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ein zentrales Element in der Krypto- und Blockchain-Welt – von Wallet-Kommunikation bis hin zu sicheren Messaging-Diensten.

Eine gesetzliche Verpflichtung zum Scanning hätte massive Auswirkungen auf die Integrität verschlüsselter Systeme gehabt. Dass dieser Punkt nun vom Tisch scheint, ist auch ein Signal an Entwickler und Nutzer von Web3-Anwendungen: Verschlüsselung bleibt (vorerst) unangetastet.

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