Foto: Polizeipräsidium Köln
In Köln hat die Polizei am Dienstagmorgen (24. Februar) mehrere Wohnungen durchsucht und zwei Haftbefehle vollstreckt. Die Ermittler werfen zwei 25-jährigen Männern gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln vor. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft sollen die Beschuldigten ihre Geschäfte unter anderem über soziale Netzwerke abgewickelt und Zahlungen auch in Kryptowährungen angenommen haben.
Ermittlungen wegen Online-Drogenhandel
Die Durchsuchungen fanden in den Stadtteilen Kalk, Nippes, Mülheim und Lövenich statt. Federführend ist die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW). Neben der Polizei Köln waren weitere Einsatzkräfte beteiligt.
Den beiden Tatverdächtigen wird vorgeworfen, zwischen Juni 2024 und Januar 2026 gemeinsam mit mutmaßlich fünf weiteren Beteiligten im großen Stil mit Drogen gehandelt zu haben. Laut den Ermittlern bot die Gruppierung die Betäubungsmittel über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste an. Bestellungen und Zahlungsabwicklung sollen vollständig digital organisiert worden sein.
Bezahlung auch mit Kryptowährungen
Besonders relevant: Die Bezahlung erfolgte nach bisherigen Erkenntnissen unter anderem über Kryptowährungen, wie Bitcoin (BTC) sowie digitale Zahlungsdienste. Erst nach Zahlungseingang seien die Drogen per Post verschickt oder persönlich übergeben worden.
Der Fall zeigt erneut, dass Kryptowährungen im Bereich der Cyberkriminalität als Zahlungsmittel genutzt werden. Gleichzeitig gelten Transaktionen auf öffentlichen Blockchains grundsätzlich als nachvollziehbar, was Ermittlungsbehörden in vielen Fällen bei der Auswertung digitaler Spuren unterstützt. Ob und in welchem Umfang Blockchain-Analysen in diesem Verfahren eine Rolle spielen, ist bislang nicht bekannt.
Bargeld und Drogen sichergestellt
Bei den Durchsuchungen stellten die Beamten rund 32.000 Euro Bargeld sowie mehr als 20 Kilogramm Cannabis und Ecstasy sicher. Die beiden per Haftbefehl gesuchten Männer wurden in Wohnungen in Nippes und Mülheim festgenommen. Einer der Beschuldigten erlitt bei dem Zugriff leichte Verletzungen.
Die Auswertung der sichergestellten Datenträger und Beweismittel dauert an. Weitere Details zu möglichen Hintermännern oder zusätzlichen Tatverdächtigen sind bislang nicht veröffentlicht worden. Für die Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
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