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Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 rückt näher und besonders Krypto-Investoren haben nach kürzlichen Anpassungen der Regeln noch offene Fragezeichen. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Anforderungen an die Dokumentation von Kryptowährungsgeschäften erheblich verschärft. Wer seine Krypto-Geschäfte nicht ordnungsgemäß dokumentiert, riskiert teure Schätzungen durch das Finanzamt.
Abgabefrist
Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2024 ist der 31. Juli 2025. Wer sich von einem Steuerberater unterstützen lässt, erhält eine verlängerte Frist. Bei Versäumen der Abgabefrist drohen Verspätungszuschläge, die das Finanzamt verhängen kann.
Steuerpflichtige sollten sich frühzeitig über ihre Verpflichtungen informieren und die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen. Die rechtzeitige Vorbereitung hilft dabei, Stress und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen
Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH) gelten nach § 23 EStG als „sonstige Wirtschaftsgüter“. Diese Einordnung bestimmt, wie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit digitalen Assets steuerlich behandelt werden.
Bei der Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung sind Gewinne steuerpflichtig und fallen unter private Veräußerungsgeschäfte. Hier greift eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr – Gewinne bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei. Überschreitet der Gewinn diese Grenze, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, profitiert von der Steuerfreiheit. Gewinne aus dem Verkauf nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten sind vollständig steuerfrei.
Wichtig ist, dass nicht nur der direkte Verkauf gegen Euro steuerpflichtig sein kann. Auch der Tausch gegen andere Kryptowährungen und Zahlungen mit digitalen Assets lösen eine Steuerpflicht aus, wenn sie innerhalb der Ein-Jahres-Frist erfolgen.
Mining, Staking, Lending und Airdrops werden als sonstige Einkünfte behandelt und müssen separat in der Steuererklärung deklariert werden.
Fallbeispiel | Steuerpflicht | Hinweis |
Bitcoin nach >1 Jahr verkauft | Steuerfrei | Keine Angabe, aber Nachweis aufbewahren |
Verkauf/Tausch <1 Jahr, >1.000 € | Steuerpflichtig | In Anlage SO angeben |
Mining, Staking, Lending | Steuerpflichtig | Als sonstige Einkünfte angeben |
Neue Anforderungen ab 2025
Das Bundesministerium der Finanzen hat für die Steuererklärung 2025 strengere Dokumentationspflichten eingeführt. Steuerpflichtige müssen nun eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation aller Krypto-Transaktionen bereitstellen.
Für jede Transaktion sind folgende Informationen einzeln nachzuweisen:
- Datum des Kaufs oder Verkaufs
- Art und Menge der Kryptowährung
- Umrechnung in Euro
- Wallet-Adresse oder verwendete Plattform
Für die Verwendungsreihenfolge gilt das sogenannte FIFO-Prinzip (First In, First Out). Das bedeutet, dass bei einem Verkauf immer die zuerst gekauften Kryptowährungen als verkauft gelten. Diese Reihenfolge bestimmt sowohl die Anschaffungskosten für die Gewinnberechnung als auch die relevante Haltedauer für die Steuerpflicht.
Fehlende Nachweise führen zu Schätzungen durch das Finanzamt, die oft zu Lasten des Steuerpflichtigen ausfallen. Auch Transfers zwischen eigenen Wallets und die Nutzung von DeFi-Plattformen müssen dokumentiert werden.
Als akzeptierte Nachweise gelten Börsenübersichten und Handelsberichte von Plattformen wie Binance, Kraken oder Coinbase. Blockchain-Explorer wie Etherscan, Wallet-Backups, Kontoauszüge und zertifizierte Berichte von Steuer-Software wie Koinly oder Accointing werden ebenfalls anerkannt.
Wichtige Formulare & Praxistipps
Angaben zu Kryptowährungen werden in den Abschnitten für „virtuelle Währungen / sonstige Token“ der Anlage SO gemacht. Auch wenn keine sonstige Erklärungspflicht besteht, müssen steuerpflichtige Gewinne aus Kryptowährungen immer angegeben werden.
Die Nutzung spezialisierter Tools und Software wird empfohlen, um Transaktionen und Nachweise rechtssicher zu erstellen. Dies erleichtert die Dokumentation erheblich und reduziert das Risiko von Fehlern.
Die diesjährige Steuererklärung erfordert besondere Aufmerksamkeit für die strengeren Dokumentationspflichten, die Ein-Jahres-Regel bei der Haltedauer und die Abgabefrist am 31. Juli 2025. Genaue Aufzeichnungen helfen dabei, die Steuerlast korrekt und vollständig zu melden.
Für weitere Infos lies auch unseren Artikel vom 14. Mai zu den aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen für Kryptoinvestoren in Deutschland.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Für eine individuelle Steuerberatung wende dich bitte an einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt. Der Herausgeber und Autor übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Informationen getroffen werden.