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Eine Klage aus dem Jahr 2023 gegen unter anderem den CEO der Kryptobörse Coinbase wird fortgesetzt. Die beteiligten Vorstandsmitglieder werden des Insiderhandels beschuldigt. Das ist natürlich streng verboten, da es einen unfairen Vorteil verschaffen kann.
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Trotz einer internen Untersuchung, die keine Fehlverhalten feststellte, entschied eine US-Richterin, den Fall dennoch weiter zu behandeln.
Coinbase-CEO und Vorstandsmitglied müssen sich doch verantworten
Vor einigen Jahren reichte ein Aktionär von Coinbase eine Klage gegen mehrere Direktoren des Unternehmens ein.
Darunter wurden auch der CEO und Vorstandsmitglied Marc Andreessen genannt. Laut der Anklage sollen sie große Verluste ihrer Coinbase-Aktien verhindert haben, indem sie mit unternehmensinterner Vorabinformation handelten.
Ein solcher Vorgang gilt gesetzlich als strafbare Handlung, da er einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Aktionären oder Anlegern darstellt. Der Rechtsfall wurde damals vorübergehend ausgesetzt, weil Coinbase eine interne Kommission mit der Untersuchung der Vorwürfe beauftragte. Nach rund zehn Monaten gab es schließlich ein Urteil.
Die Kommissionsmitglieder empfahlen, die Klage fallen zu lassen. Ihren Aussagen zufolge waren die Verkäufe nicht besonders groß und dienten dazu, mehr Aktien für neue Anleger verfügbar zu machen.
Bis zu 1 Milliarde Dollar an Verlusten verhindert
Laut der Anklage wurden unmittelbar nach dem Börsengang Aktien im Wert von 2,9 Milliarden US‑Dollar verkauft.
Der CEO soll allein für Verkäufe in Höhe von 291,8 Millionen US-Dollar verantwortlich gewesen sein. Durch den rechtzeitigen Verkauf sollen die beteiligten Vorstandsmitglieder bis zu 1 Milliarde US‑Dollar an Verlusten vermieden haben.
Normalerweise entscheidet sich ein Unternehmen vor dem Börsengang für ein sogenanntes Initial Public Offering (IPO). Dabei gibt es eine Phase, in der Aktien gesperrt sind.
So soll verhindert werden, dass sehr viele Aktien sofort verkauft werden, sobald das Unternehmen an die Börse geht. Coinbase entschied sich damals jedoch für ein Direct Listing, bei dem eine solche Sperrfrist nicht gilt.
Zudem wurden keine neuen Aktien ausgegeben, was aus Sicht der Kommission eine plausible Erklärung für die Verkäufe darstellte.
Krypto-Klage wird dennoch fortgesetzt
Am vergangenen Freitag fällte die Richterin eine Entscheidung über den weiteren Verlauf des Rechtsfalls. Dabei erkannte sie an, dass die Untersuchung ein starkes Verteidigungsargument zugunsten der Vorstandsmitglieder geliefert hat.
Doch ein Verdacht auf Interessenkonflikte führte dennoch dazu, dass die Klage fortgeführt wird. Eines der Mitglieder der Untersuchungskommission soll nämlich geschäftliche Verbindungen mit dem Unternehmen von Andreessen gehabt haben.
Coinbase ließ über das Nachrichtenmedium Bloomberg Law verlauten, dass man enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts sei. Dennoch werde sich die Börse weiterhin gegen die „unbegründeten“ Vorwürfe verteidigen.
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