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In der vergangenen Woche bewegte sich der Kurs der Kryptomünze Ripple, besser bekannt als XRP, von einem Hoch bei 2,62 Dollar auf ein Tief von nur 2,32 Dollar. Trotz des aktuellen Anstiegs, der seit Samstagabend eingesetzt hat, ist es noch keineswegs sicher, dass der Abwärtstrend tatsächlich durchbrochen ist. Es könnte daher auch gut möglich sein, dass sogar weitere Rückgänge bevorstehen.
Aktueller XRP-Anstieg noch keine Garantie für mehr
Die Kryptomünze hat es derzeit schwer. Während der letzten 30 Tage ist sie sogar eine der am schlechtesten performenden Münzen des gesamten Marktes. Nur BNB Chain (BNB) und TRON (TRX) schnitten in diesem Zeitraum noch schlechter ab. Neben dem deutlich sichtbaren Rückgang in den letzten Wochen unterstützen auch die technischen Indikatoren diese Bewegung.
Der „Relative Strength Index“ (RSI) stand vor etwa einer Woche noch bei 74,22, was auf eine Überhitzung des Marktes hindeutet. Gestern sank dieser Wert auf etwas mehr als 35 und stieg heute wieder auf gut 47. Die großen Bewegungen in diesem Wert spiegeln die Volatilität des Marktes gut wider. Der aktuelle RSI befindet sich also in einem neutralen Bereich. Es ist daher schwer zu sagen, ob weitere Rückgänge oder sogar Anstiege bevorstehen. Der Markt scheint sich derzeit auch in einem Zwiespalt zu befinden.
Zudem scheint sich möglicherweise ein sogenanntes „Todeskreuz“ zu bilden. Dies ist der Fall, wenn der 50-Tage-Durchschnitt unter den 200-Tage-Durchschnitt taucht. Das ist keine gute Nachricht, da es auf einen möglichen erheblichen Abwärtsdruck kurzfristig hindeutet.
Schlechtes Sentiment rund um den XRP-Kurs
Es gab einiges zu tun rund um die Kryptomünze, wobei externe Faktoren sicherlich Einfluss auf die aktuellen Marktbewegungen haben. So läuft bereits seit Jahren ein Rechtsstreit zwischen dem Unternehmen hinter der Münze, Ripple, und der Securities and Exchange Commission (SEC). Kürzlich wurde vom Kryptounternehmen bekannt gegeben, dass eine Einigung erzielt worden sei, aber dies wurde von der SEC nicht bestätigt.
Noch aktueller wurde ein Vergleichsvorschlag eingereicht beim Gericht, aber dieser wurde vom Richter beiseite geschoben, als sich herausstellte, dass dieser verfahrenstechnisch nicht in Ordnung war. Dadurch bleiben die ersten Urteile und Strafauflagen weiterhin rechtsgültig und bestehen. Die Parteien haben nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie reichen den Vorschlag erneut auf die richtige Weise ein, oder sie prozessieren weiter.