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Die EU wird 2027 alle anonymen Kryptokonten und alle Coins, die finanzielle Privatsphäre bieten, verbieten. Dies wird Teil der neuen Anti-Geldwäsche-Regulierung sein. Sie wird Kryptobörsen neue Richtlinien auferlegen und Anonymität in der Kryptowelt hart bekämpfen.
Das neue Gesetz wird Anti-Money Laundering Regulation (AMLR) heißen.
Was wird sich ändern?
Coins, die Transaktionen verschleiern, wie Monero oder Zcash, werden in der EU verboten. Sie dürfen nicht mehr an Kryptobörsen gehandelt werden. Viele Plattformen hatten diese Coins bereits entfernt, aber jetzt wird es eine strikte Verpflichtung.
Bitcoin (BTC) wurde auch gegründet, um finanzielle Privatsphäre zu bieten. Dennoch sind Transaktionen auf der Blockchain nachvollziehbar – man darf also weiterhin mit Bitcoin handeln. Auch Hardware Wallets sind weiterhin erlaubt. Aber wenn du dort Kryptos einzahlen möchtest, brauchst du eine Kryptobörse. Und diese Börse ist verpflichtet, deine Identität abzufragen.
Anbieter von Kryptodiensten, meist Börsen und Broker, dürfen keine anonymen Benutzerkonten mehr führen. Auch Kreditgeber und Finanzinstitute sind von dieser Maßnahme betroffen.
Dies wurde von der European Crypto Initiative (EuCI) auf X bekannt gegeben. Auf 31 Seiten und in 13 Kapiteln erklärt das EuCI, wie alles aussehen wird. Die Einleitung erklärt, warum dieser Nachfolger des MiCA-Gesetzes kommen muss, laut EuCI:
„Die Regulierung von Krypto-Assets hat sich in der EU seit der Verabschiedung der neuen Anti-Geldwäsche-Richtlinien stark verändert. […] Das Handbuch für Anti-Geldwäsche-Vorschriften erklärt, was Anbieter von Kryptodiensten unter der neuen Gesetzgebung beachten müssen“
Was bedeutet das für die Kryptowelt?
Diese neue Regulierung wird alle möglichen Anonymisierungen von Konten und Transaktionen im Bereich Krypto betreffen. Banken, Zahlungskonten, Tresore, Bankbücher, jede Form anonymer Möglichkeiten in der Kryptowelt werden verboten, einschließlich Privacy Coins.
Vyara Savova, Senior Policy Maker bei EuCI:
„Diese Regulierungen (AMLR, AMLD und AMLAR) (siehe AML-Handbuch) stehen fest, es wird nur noch etwas Feinabstimmung stattfinden und einige Interpretationen von Anforderungen bezüglich der Umsetzung und Delegierung übrig bleiben.“
Sie fügte hinzu, dass der Großteil der Umsetzung und Delegierung durch die European Banking Authority erfolgen wird:
„Das bedeutet, dass das EuCI weiterhin aktiv daran arbeitet, Feedback zu öffentlichen Beratungen zu geben, da einige Details noch finalisiert werden müssen. Crypto Asset Service Provider, wie Börsen, werden ihre Prozesse und Richtlinien entsprechend anpassen müssen.“
Wie wird die EU dies umsetzen?
Crypto Asset Service Provider, die in mindestens sechs EU-Ländern ihre Dienste anbieten, werden unter direkte Aufsicht gestellt, was AML betrifft.
Die Anti-Money Laundering Authority wird 40 Kryptoanbieter auswählen, mindestens einen pro EU-Mitgliedstaat. Am 1. Juli 2027 werden diese ausgewählt. Nur Anbieter mit ausreichendem Handelsvolumen (mindestens 20.000 Nutzer oder 50 Millionen Euro Transaktionsvolumen) werden unter direkte Aufsicht gestellt, wenn sie in mehreren Jurisdiktionen tätig sind.
Eine weitere auffällige Maßnahme ist die verpflichtende Customer Due Diligence (Kundenverifizierung) bei Transaktionen über 1.000 Euro.