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Im Zuge der Ermittlungen gegen das frühere Streaming-Portal Movie2k hatte Sachsen im Sommer 2024 knapp 50.000 beschlagnahmte Bitcoin (BTC) verkauft und dabei rund 2,64 Milliarden Euro eingenommen. Es war einer der größten staatlichen Bitcoin-Verkäufe weltweit. Doch nun steht der Milliarden-Erlös juristisch auf dem Prüfstand. Das Landgericht Leipzig muss im sogenannten Movie2k-Prozess klären, ob der Freistaat das Geld dauerhaft behalten darf – oder ob sogar eine Rückzahlung droht.
50.000 Bitcoin aus dem Movie2k-Komplex
Die Bitcoin stammen aus Ermittlungen gegen die Betreiber des illegalen Streaming-Portals „movie2k“. Zwischen 2008 und 2013 wurden dort hunderttausende Filme und Serien rechtswidrig verbreitet. Die mutmaßlichen Betreiber investierten ihre Einnahmen laut Behörden unter anderem in Bitcoin.
Nach der Festnahme von Hauptbeschuldigtem Josef F. im Mai 2023 übergab dieser den Ermittlern insgesamt 49.858 Bitcoin. Aus Sorge vor Kursschwankungen entschied sich die sächsische Justiz im Sommer 2024 für einen Verkauf. Innerhalb von 24 Tagen wurden die Bestände veräußert – der Erlös: rund 2,64 Milliarden Euro. Zusätzlich sollen laut sächsischem Finanzministerium mehr als 100 Millionen Euro an Zinsen angefallen sein.
Die Milliarden liegen derzeit unangetastet auf einem Verwahrkonto. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist und die Einziehung bestätigt wird, könnte der Freistaat über das Geld verfügen – etwa für den Landeshaushalt oder zur Begleichung möglicher Schadensersatzforderungen.
Verjährung wirft rechtliche Fragen auf
Im aktuellen Prozess vor dem Landgericht Leipzig geht es gegen Josef F. und einen weiteren Angeklagten unter anderem um gewerbsmäßige Geldwäsche und schwere Steuerhinterziehung. Ein Großteil der ursprünglichen Vorwürfe – konkret hunderttausende Urheberrechtsverletzungen – wurde laut Medienberichten jedoch als verjährt eingestuft.
Und genau hier liegt das Problem: Damit der Staat Vermögenswerte dauerhaft einziehen darf, braucht es eine tragfähige strafrechtliche Grundlage. Zwar kennt das deutsche Recht auch eine sogenannte selbstständige Einziehung, doch auch dafür muss feststehen, dass die Vermögenswerte aus einer verfolgbaren rechtswidrigen Tat stammen.
Ein Gerichtssprecher erklärte, dass eine Einziehung unter Umständen auch über die Verjährungsgrenze hinaus möglich sei – Voraussetzung sei jedoch eine Verurteilung in den verbliebenen Anklagepunkten.
Signalwirkung für staatliche Bitcoin-Verkäufe
Sollte das Gericht die Einziehung bestätigen, wäre der Milliarden-Verkauf rechtlich abgesichert. Sachsen könnte den Erlös dann perspektivisch in den Haushalt überführen. Politisch gab es bereits Forderungen, das Geld in Infrastruktur, Bildung oder Gesundheit zu investieren.
Kommt das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass die rechtliche Grundlage nicht ausreicht, könnte eine Rückzahlung im Raum stehen – inklusive möglicher Zinsen. Das würde nicht nur den sächsischen Haushalt treffen, sondern auch eine grundsätzliche Debatte über den Umgang mit beschlagnahmten Kryptowährungen auslösen.
Der Prozess hat am 24. Februar begonnen. Wann ein Urteil fällt, ist derzeit offen. Klar ist jedoch schon jetzt: Die Entscheidung könnte weit über Sachsen hinaus Bedeutung für zukünftige Krypto-Verfahren in Deutschland haben.
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