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In der öffentlichen Debatte rund um Kryptowährungen stehen meist Kursentwicklungen, Handelsstrategien und steuerliche Behandlung beim Verkauf im Fokus. Ein Aspekt bleibt dabei jedoch häufig unbeachtet: die Möglichkeit, Kryptowährungen steuerfrei zu verschenken.
In Deutschland ist die Schenkung von digitalen Vermögenswerten – wie Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) oder anderen Tokens – unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur legal, sondern auch steuerlich äußerst attraktiv.
In der Krypto-Community wird die steuerfreie Schenkung zunehmend als intelligente Alternative zum Verkauf betrachtet – insbesondere, um langfristig Vermögen weiterzugeben, ohne steuerliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Wusstest du, dass du Kryptowährungen in Deutschland steuerfrei verschenken kannst?
Viele denken bei Krypto nur an Kaufen und Verkaufen, dabei ist die Schenkung ein extrem unterschätztes Werkzeug für Vermögensplanung. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten hohe Freibeträge. So kannst… pic.twitter.com/LkrliMoptG
— MissCrypto (@MissCryptoGER) January 18, 2026
Krypto als Teil der Vermögensplanung
Während viele Investoren primär auf Gewinnmaximierung beim Handel setzen, bietet die Schenkung von Kryptowährungen eine strategische Möglichkeit zur langfristigen Vermögensplanung.
Wer digitale Assets verschenkt, kann diese steuerfrei an Familienmitglieder oder nahe Verwandte übertragen – und dabei gleichzeitig die Steuerlast im eigenen Portfolio senken.
Besonders interessant ist dies im Hinblick auf die sogenannte Haltefrist: Wird eine Kryptowährung innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, ist dieser steuerpflichtig.
Erfolgt jedoch eine Schenkung, beginnt die Haltefrist für den Beschenkten nicht neu, sondern wird übernommen. So kann die steuerfreie Veräußerung auch beim Empfänger deutlich früher erfolgen.
Hohe Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad
Das deutsche Schenkungssteuerrecht sieht großzügige Freibeträge vor – abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkelkinder: 200.000 €
- Übrige Personen (z. B. Freunde, nicht verheiratete Partner): 20.000 €
Innerhalb dieser Freibeträge kann alle zehn Jahre steuerfrei Vermögen – auch in Form von Kryptowährungen – übertragen werden. Wer also frühzeitig plant, kann über Jahrzehnte hinweg größere Summen legal und steuerfrei weitergeben.
Vorteil für den Einstieg in den Krypto-Markt
Die Schenkung ist nicht nur ein steuerliches Instrument, sondern auch ein niedrigschwelliger Einstieg in den Kryptomarkt – vor allem für Angehörige oder Partner, die bisher keine Berührung mit digitalen Assets hatten.
Wer beispielsweise einen Teil seines Bitcoin-Vermögens an Kinder oder Enkel weitergibt, schafft damit Zugang zu einem innovativen Marktsegment und ermöglicht gleichzeitig ein erstes Investment ohne Eigenmittel.
Zudem kann die Schenkung an Minderjährige – etwa im Rahmen einer Depotlösung – langfristige Sparstrategien fördern, vergleichbar mit klassischen Geldanlagen wie dem Sparbuch oder ETF-Depot.
Was ist bei der Krypto-Schenkung zu beachten?
Damit eine Schenkung rechtlich und steuerlich korrekt erfolgt, ist eine dokumentierte Übertragung entscheidend. Es sollte nachvollziehbar sein, wann und in welchem Umfang die Kryptowährung übertragen wurde.
Bei größeren Beträgen empfiehlt sich zudem die Konsultation eines Steuerberaters, insbesondere im Hinblick auf Bewertung, Haltefristen und mögliche steuerliche Fallstricke.
Kryptowährungen sind längst mehr als nur spekulative Anlagen – sie eröffnen vielfältige Möglichkeiten zur Vermögensstrukturierung. Die Schenkung stellt dabei ein unterschätztes, aber äußerst wirkungsvolles Werkzeug dar.
Wer Freibeträge geschickt nutzt und frühzeitig plant, kann Vermögen langfristig steuerfrei weitergeben – und gleichzeitig den Weg für die nächste Generation im digitalen Finanzsystem ebnen.
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